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Rechtsanwälte Grosse & Grosse
Peter-Cornelius-Straße 18
99423 Weimar
Telefon: 036 43 - 85 32 72
Telefax: 036 43 - 85 32 73
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Um stets mit der neuesten Rechtsentwicklung und Rechtsprechung mithalten zu können, ist es unumgänglich, Schwerpunkte in der Arbeit des einzelnen Rechtsanwalts zu setzen. Da sich unsere Anwaltskanzlei in Weimar jedoch als Allgemeinkanzlei versteht, die Sie in allen Lebenslagen umfassend betreut, haben sich unsere Rechtsanwälte auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert. Nachfolgend finden Sie die Schwerpunkte der Anwaltskanzlei Grosse & Grosse. Sollten Sie das von Ihnen gesuchte Rechtsgebiet in dieser Aufstellung nicht finden, bedeutet dies jedoch nicht, dass unsere Rechtsanwälte nicht helfen können. Erstinformationen kann Ihnen unsere Anwaltskanzlei in Weimar in jedem Fall geben.
Hierbei ist in erster Linie das Individualarbeitsrecht, also die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers, aber auch Arbeitgebers zu nennen. Insbesondere Kündigungsrecht und Kündigungsschutzrecht spielen eine große Rolle, aber auch alle anderen vertraglich und gesetzlich geregelten Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden von den Rechtsanwälten unserer Anwaltskanzlei in Weimar betreut.
Selten gibt es Erbfälle mit mehreren Beteiligten, die ohne Auseinandersetzungen von statten gehen. Meist besteht ein großer Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt hinsichtlich der gesetzlichen Folgen eines Erbfalls. Das Erbrecht richtet sich aber auch und gerade an den Erblasser, der Vorsorge treffen kann. Gern beraten die Rechtsanwälte Grosse & Grosse in Weimar Sie über die Möglichkeiten der Verfügung von Todes wegen. Sollten Sie einen Nachlassverwalter suchen, der die Erbangelegenheit ganz in Ihrem Sinne regelt, ist unsere Anwaltskanzlei in Weimar auch hier der richtige Ansprechpartner.
Kaum ein Rechtsgebiet ist komplexer als das Familienrecht. Gerade weil hier meist viele Emotionen im Spiel sind, ist es wichtig, umfassend von einem Rechtsanwalt betreut zu werden. Diesem Anspruch versuchen die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Grosse & Grosse in Weimar gerecht zu werden. Im Familienrecht spielt selbstverständlich der Komplex der Ehescheidung für unsere Anwaltskanzlei eine entscheidende Rolle. Meist zieht dies aber auch Streitigkeiten über Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Kindschaftsrecht nach sich. Der Komplex des Unterhaltes betrifft aber auch häufig Volljährige – über Existenz und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beraten unsere Rechtsanwälte in Weimar Sie selbstverständlich ebenfalls. Gerade im Bereich des Kindschaftsrechtes gibt es unter Umständen auch strafrechtliche Probleme. Hier arbeiten unsere Rechtsanwälte in Weimar seit Jahren eng mit dem Kinderschutzdienst zusammen, um unsere Mandanten umfassend zu betreuen.
Verantwortlich für den Internetauftritt:
Frau Maria-Elisabeth Grosse
Anschrift:
Kleine Kirchgasse 4a
99423 Weimar
Geschäftsform:
Sozietät
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Thüringen,
Bahnhofstraße 27, D-99084 Erfurt
Die gesetzliche Berufsbezeichnung:
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde in Deutschland verliehen.
Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen:
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Justizministerium nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts (s.o. oben unter Rechtsanwaltskammern / Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 01.07.2004 (BGBl I 2004, 718, 788) (RVG) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.
Die Berufsregeln im Internet: www.brak.de
Rechtsanwältin Ulrike Grosse-Röthig ist seit Anfang des Jahres 2006 Mitglied unserer Rechtsanwaltskanzlei in Weimar. Während ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt hat sie sich vor allem auf die Rechtsgebiete Sozialrecht und Familienrecht spezialisiert. Sie ist aber auch in vielen weiteren Tätigkeitsfeldern für Sie ein kompetenter Ansprechpartner der Rechtsanwaltskanzlei Grosse & Grosse.
Rechtsanwältin Ulrike Grosse-Röthig studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seitdem hat sie in vielfältiger Weise einen breiten Erfahrungsschatz in der Juristik angesammelt.
Überzeugen Sie sich von der Anwaltskanzlei Grosse & Grosse und vertrauen Sie unserer Kompetenz und Erfahrung in verschiedensten Gebieten der Rechtskunde. Für weitere Fragen und für ein persönliches Beratungsgespräch zu Ihren Rechtsangelegenheiten kontaktieren Sie uns telefonisch oder via E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Anwaltskanzlei in Weimar.
Rechtsanwälte Grosse & Grosse
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Telefon: 036 43 - 85 32 72
Telefax: 036 43 - 85 32 73